Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ing. Büro Rainer Gruschka
Allgemeines:
Für alle Lieferungen gelten unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Abweichende Vorschriften des Bestellers können wir nicht anerkennen.
auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Technische
Änderungen i. S. eines technischen Fortschritts sowie Änderungen in Form
und Farbe bleiben vorbehalten. Sonderanfertigungen nur bei Produkten mit
entsprechendem Hinweis auf Anfrage. Die Angaben über Gewichte. Maße.
Fassungsvermögen. Leistung. Farben usw. sind nur Richtwerte.
Preise:
Alle in diesem Katalog (Internetshop) genannten EK-Preise (nur für
registrierte und entsprechend angemeldete Kunden ersichtlich) verstehen
sich ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Unregistrierten Besuchern
werden die Verkaufspreise inkl. Der jeweis gültigen Mwst angezeigt. Mit
Erscheinen dieses Kataloges werden alle früheren Preise ungültig. Die
Preise sind freibleibend und unverbindlich. Sind von uns keine anderen
Bedingungen genannt. so verstehen sich unsere Preise ab Bad Urach.
einschließlich Verpackung. Wir versenden mit Paketdienst DPD und
berechnen normalerweise 5,50 Euro für den Versand. Bei umfangreicheren
Sendungen nach Aufwand.
Liefer- und Abnahmebedingungen:
Die festgelegten Lieferfristen sind ungefähre Termine. Für die genaue
Einhaltung der Lieferzeiten können wir keine Verbindlichkeit übernehmen.
Zu stark hängen die Liefertermine von unseren Zuliefern und Herstellern
ab.
Zahlungen:
Belieferung an Endverbraucher erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorkasse.
Wir lassen Ihnen per Email die entsprechenden Daten zukommen. Sofort
nach Geldeingang versenden wir die Ware. Rechnungen an unsere Händler
sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Enthält unsere
Bestätigung oder Rechnung jedoch andere Zahlungsbedingungen. so gelten
diese. Erstbelieferungen an Einzelhändler sind immer per Nachnahme,
sofern keine anderen Modalitäten vereinbart wurden. Zahlungen sind nur
auf die durch uns angegebenen Konten bzw. Stellen zu richten. Bei
Zielüberschreitung sind wir berechtigt. Verzugszinsen zu berechnen. Als
Verzugszinsen werden die Bankdebetsätze berechnet. Die Geltendmachung
weiterer Verzugszinsen bleibt vorbehalten. Für noch ausstehende
Lieferungen können wir Vorkasse verlangen.
Versand bzw. Verpackung:
Jede Sendung ist im Rahmen der Richtlinien des Paketdienstes mit 500.-
Euro versichert. Der Wert darüber hinaus ist unversichert auf Gefahr des
Empfängers bzw. Bestellers. Wird uns keine besondere Vorschrift erteilt.
so erfolgt der Versand nach bestem Ermessen und im Rahmen der gegebenen
Möglichkeiten. Für verzögerte Lieferungen. verursacht durch Verschulden
der Paketdienstes. sowie für Verluste. Beschädigungen usw. während des
Transports sind wir nicht haftbar.
Beanstandungen:
Erkennbare Mängel können nur innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware
durch eingeschriebenen Brief geltend gemacht werden. Versteckte Mängel
müssen unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden. Aber auch Mängelrügen
wegen versteckter Mängel können wir nur anerkennen. wenn diese
spätestens zwei Monate nach Warenversand bei uns eingehen. Bei
nachgewiesener und durch uns anerkannter fehlerhafter Lieferung leisten
wir gegen Rückgabe der fehlerhaften Stücke Ersatz. Ansprüche auf
Wandlung oder Minderung sind ausgeschlossen. desgleichen Ansprüche auf
Schadenersatz. Der Käufer ist nicht berechtigt. wegen etwaiger
Beanstandungen Zahlungen zurückzuhalten oder anzurechnen.
Eigentumsvorbehalt:
1. Die gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleiben bis zur Erfüllung
sämtlicher. dem Lieferanten gegenüber dem Besteller aus der
Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Eigentum des Lieferanten.
2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine
Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändung.
Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat
der Besteller den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Besteller ist berechtigt. die Vorbehaltsware im ordentlichen
Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. sofern er die vereinbarte
Vergütung erhält oder kein Abtretungsverbot vereinbart wird. Der
Besteller tritt bereits jetzt den aus der Veräußerung erwachsenden
Anspruch auf den Kaufpreis an den Lieferanten sicherungshalber ab. Er
bleibt jedoch zum Einzug der sicherungshalber abgetretenen Forderungen
ermächtigt. so lange diese Ermächtigung nicht widerrufen wird. Die
Ermächtigung kann dann widerrufen werden. wenn der Besteller seinen
vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht oder nicht mehr
nachkommt. Bei einem Widerruf der Einzugsermächtigung ist der Lieferant
berechtigt. die erfolgte Abtretung anzuzeigen. Der Besteller hat die zur
Anzeige der Abtretung und zur Einziehung notwendigen Unterlagen
unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
4. Eine Veräußerung im ordentlichen Geschäftsverkehr liegt nicht vor.
wenn der Besteller entgegen Abs. 2 die Vorbehaltsware an einen Dritten
verpfändet. sicherungsübereignet und/oder zum Gegenstand von Factoring
und/oder Sale- Lease-Back-Verfahren macht.
5. Im Fall der Be- und/oder Verarbeitung von Vorbehaltswaren erfolgt
diese im Auftrag und für den Lieferanten als Hersteller im Sinne der §§
950 ff. BGB. In diesem Fall steht dem Lieferanten an. der durch Be-
und/oder Verarbeitung der Vorbehaltsware entstandenen Sachen (Mit-)
Eigentum im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache zum
Zeitpunkt der Be- und/oder Verarbeitung zu. Ebenso steht dem Lieferanten
anteiliges Miteigentum an der neuen Sache zu. wenn neben den
Vorbehaltswaren Waren Dritter mit verarbeitet werden. Veräußert der
Besteller die von ihm neu hergestellte Sache weiter. so tritt er bereits
jetzt den ihm zustehenden Anspruch aus der Veräußerung sicherungshalber
in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab.
6. Bei Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Vorbehaltsware
hat der Besteller den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen.
Enstehen dem Besteller aus der Beschädigung oder Beeinträchtigung
Ansprüche gegen Dritte. so tritt er diese Ansprüche bereits jetzt
sicherungshalber an den Lieferanten ab.
7. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte. die dem Lieferanten zustehen.
die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt. wird
der Lieferant auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der
Sicherungsrechte freigeben.
8. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers. insbesondere bei
Zahlungsverzug. ist der Lieferant berechtigt. zurückzutreten und die
Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Besteller ist zu ihrer Herausgabe
verpflichtet. Die Rücknahme der Vorbehaltsware bzw. Geltendmachung des
Eigentumsvorbehalts allein erfordert keinen Rücktritt des Lieferanten
vom Vertrag und gilt auch nicht als konkludente Erklärung des Rücktritts
vom Vertrag. er sei denn. der Lieferant erklärt ausdrücklich. dass diese
Handlungen als Rücktritt zu verstehen seien.
Erfüllungsort:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 72574 Bad Urach. Für alle
sich aus mit uns geschlossenen Verträgen ergebende Rechtsstreitigkeiten
sind die Bad Uracherr Gerichte zuständig (Postleitzahl 72574). und zwar
auch für Scheck- und Wechselprozesse. Für den Fall des Vertragsschlusses
mit einem Nicht- oder Minderkaufmann wird ausdrücklich entsprechend § 38
Absatz 3. Ziffer 2B ZPO vereinbart. daß für ein eventuelles
Mahnverfahren das Amtsgericht Bad Urach zuständig ist.
Rücktrittsrecht:
Auf Fälle höherer Gewalt wie Krieg. Naturkatastrophen.
Betriebsstörungen. Streik und Aussperrungen. Ausfuhrverbote usw.. welche
den Versand behindern. geben wir uns das Recht. den Liefertermin
entsprechend zu verlängern oder ganz vom Vertrage zurückzutreten. ohne
daß für den Käufer irgendwelche Schadenersatzansprüche hieraus
erwachsen. Nachteilige Kreditansprüche. Zahlungsverzug oder während der
Vertragsdauer eintretende nachteilige Änderungen in den Verhältnissen
des Käufers berechtigen uns. von den Lieferungsverpflichtungen
zurückzutreten oder nach unserer Wahl gegen Vorkasse bzw. unter
Nachnahme des Rechnungsbetrages zu liefern. Dem Käufer erwächst daraus
nicht das Recht. Ansprüche irgendwelcher Art gegen uns zu erheben. Das
Recht. von den Lieferungsverpflichtungen zurückzutreten. steht uns auch
dann zu. wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus früheren Verträgen
nicht nachgekommen ist. Auch daraus erwächst dem Käufer kein Recht auf
Ansprüche irgendwelcher Art.
Garantie:
Es gelten die jeweiligen Garantiebestimmungen des Herstellers bzw. des
Vorlieferanten.
Datenspeicherung:
Wir setzen Sie davon in Kenntnis. daß wir Ihre Daten soweit
geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26
BDSG) zulässig EDV-mäßig speichern und verarbeiten.
Sonstiges:
Für alle Verkaufsvereinbarungen ist stets unsere schriftliche
Auftragsbestätigung maßgebend. Alle Zusagen. mündliche. telefonische
oder telegrafische Abreden. die von unseren Bedingungen abweichen. sind
erst nach schriftlicher Bestätigung für uns rechtsverbindlich. Durch die
Erteilung des Auftrages erkennt der Besteller unsere Verkaufsbedingungen
an. Die Bedingungen haben Gültigkeit für die gesamte gegenwärtige und
zukünftige Geschäftsverbindung zwischen uns. auch wenn ein Auftrag von
uns nicht besonders bestätigt werden sollte. Es bleibt uns vorbehalten.
Teillieferungen vorzunehmen. sofern dies für eine zügige Abwicklung
vorteilhaft erscheint. Von uns vorgenommene und berechnete
Teillieferungen sind im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zu
regulieren.
Maßgebliches Recht:
Es findet ausschließlich deutsches materielles und prozessuales Recht
Anwendung.
Gültigkeit: Bis auf Widerruf.
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